ÖGKOP Mitglied werden
Bitte laden Sie das PDF-Dokument für die Beitrittserklärung/Anmeldung hier herunter und senden das ausgefüllte Formular mit den nötigen Beilagen an:
oder an:
Eveline Berger, BSc MSc
Lichtensternweg 24/3,
8044 Graz
Was müssen unsere Mitglieder mitbringen?
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Angehörige des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, welche eine abgeschlossene Weiterbildung gemäß § 64 GuKG in einer vom Verein unterstützten komplementären Methode nachweisen können wie z.B. "Komplementäre Pflege - Aromapflege", "Komplementäre Pflege - Therapeutic Touch", "Komplementäre Pflege - Kindertuina" oder "Basale Stimulation in der Pflege".
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ODER: Angehörige des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder eines anderen Gesundheitsberufes mit einer abgeschlossenen facheinschlägigen Aus- oder Weiterbildung in einer vom Verein unterstützten komplementären bzw. ganzheitlichen Methode mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
=> Basale Stimulation nach Prof. Dr. Fröhlich® Abgeschlossener Zertifikatslehrgang Praxisbegleiter:in Basale Stimulation nach Prof. Dr. Fröhlich gemäß Rahmencurriculum vom internationalen Förderverein Basale Stimulation
=> NADA-Ohrakupunktur / Ohrakupressur: Abgeschlossene Ausbildung gemäß NADA-Protokoll.
=> Tuina: Nachweis von mindestens 260 UE facheinschlägige Aus- bzw. Weiterbildung (entspricht dem "Silber-Diplom" der TCM-Akademie - das große Tuina-Modul muss nachweislich absolviert sein).
=> CranioSacral Präventiv: Nachweis von mindestens 180 UE facheinschlägige Aus- bzw. Weiterbildung an einer von dem Dachverband Cranio Austria anerkannten Ausbildungsinstitution, an welcher die von Cranio Austria erarbeiteten Inhalte des Basiscurriculums für Cranio
Sacrale Körperarbeit unterrichtet werden.
=> Therapeutic Touch®: a.) Abschluss als Diplom Therapeutic Touch Practitioner (NTTTA) oder
b.) Abschluss als Qualified Therapeutic Touch Practitioner (TTIA) oder
c.) Nachweis von mindestens 300 UE facheinschlägige Aus- bzw. Weiterbildung
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Hinweis:
Die nach Absprache mit den jeweiligen Fachbeirätinnen definierten Mindestanforderungen der Mitglieder je vertretener Methode lassen eine qualitätsvolle und facheinschlägige Aus- bzw. Weiterbildung annehmen.
Unabhängig hiervon verweist die ÖGKOP auf allgemein geltende berufsgesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Berufspflichten sowie Eigen- bzw. Durchführungsverantwortung für die gesetzten Maßnahmen.